1547 Apr. 11 (2. Osterfeiertag) Jakob Christoph von Crailsheim, derzeit zu Hornberg, verkauft seinem Schwager Heinrich Spieß zu Morstein und dessen Erben um 1000 fl in Gold 50 fl rh Gült in Gold auf Wiederlösung, die ab 1548 jährlich am 2. Osterfeiertag nach Morstein oder wo der Käufer seinen Wohnort hat zu entrichten sind und setzt dafür zu Pfand sein und seines Vetters Wilhelm von Crailsheim Hab und Gut an Liegendem und Fahrendem im Wert von 2000 fl in Gold. Bei Säumigkeit hat der Käufer das Recht, den Vertrag binnen Monatsfrist zu kündigen, und erhält am nächsten 2. Osterfeiertag die Hauptsumme von 1000 fl ausbezahlt. Zur Sicherheit stellt der A. gen. Bürgen, die mit Knecht und Pferd zum Einlager in Schwäbisch Hall oder Crailsheim verpflichtet sind. - Die Kündigungsfrist bei Wiederkauf und Ablösung beträgt 1/4 Jahr. Zeugen: 1) Hieronymus [I.] Adelmann von Adelmannsfelden (#66) zu Hohenstadt, 2) Sigismund von Woellwarth zu Fachsenfeld, 3) Hans Wolf [von Rechberg] von Hohenrechberg zu Heuchlingen, 4) Ulrich [von Rechberg] von und zu Hohenrechberg, 5) Hans Jörg Adelmann von Adelmannsfelden (#71) zu Schechingen Siegler: 1) der A., 2) Wilhelm von Crailsheim, 3-7) die Bürgen Ausf. Perg., durch Einschnitte kassiert - 7 Sg abg. - Rv. Altsignatur(en): N. 55; - No. 29; - Lit. n; - II Lit L; - II; - 19; - 51:71 [statt gestr.: 44:71]; - Anl. 9107

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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