Notariatsinstrument des Notars Johann Traub von Gmünd über die Publikation des von Kaiser Karl V. erteilten Privilegs vom 10. März 1521 im Dorf Schechingen bei der Linde an alle dortigen Juden und Jüdinnen. In Erweiterung des ihr von Kaiser Maximilian (I.) erteilten Privilegs erteilt Karl V. der Stadt Schwäbisch Gmünd die Freiheit, dass sie auf ewige Zeiten in ihre Stadt oder ihr Gebiet keine Juden aufnehmen muss, dass Juden, die in der Umgegend von Gmünd wohnen, Gmünder Bürgern nicht auf Pfänder leihen dürfen, und dass früher den Juden erteilte Privilegien alle nichtig sein sollen.