Heinrich Reinhart, Bürger zu Mergentheim, beurkundet, daß ihm der Sohn eines gewissen Necker der Alte einen Weingarten, den jetzt ein gewisser Stoltz zu Dörtel (Turtal) inne hat und der über der Mühle gelegen ist, und einen dazugehörigen Acker übergeben hatte und der A. beurkundet darüber hinaus, daß eben dieser Weingarten den Klausnerinnen zu Neunkirchen (junkfrawen in der closen zu Neukirchen) zinspflichtig ist.