Name des ersten Oberappellanten: Kronanwalt des Königlich Preußischen Obergerichts zu Lüneburg.- Eingelegtes Rechtsmittel: Beschwerde.- Prozessgegenstand der ersten bzw. der zweiten Instanz: Zustellung der Anklageschrift und der Vorladung zur Hauptverhandlung an die wegen Kuppelei angeklagte Bordellbesitzerin Clarin in Hamburg.- Datum der Oberappellationsgerichtsentscheidung: 6.01.1870 (erledigt durch Schreiben)

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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