Streit um den Rechtscharakter von Gütern in der Herrschaft Burtscheid, die Merode als Allodialgüter ansah, die Anna, Erbtochter von Adam von Merode zu Frankenberg und Anna von Merode zu Houffalize, seinem Urgroßvater Johann von Merode zu Houffalize rechtsgültig habe übertragen können. Die Äbtissin sah sie dagegen als Bestandteil der Burtscheider Erbvogtei. Streit, inwieweit Verfahren, die im Gesamtzusammenhang der Auseinandersetzung, vor allem vor dem Brabanter Lehenshof und dem Lehensgericht des Herzogtums Limburg, stehen, Auswirkungen auf dieses Verfahren hätten (u. a. wechselseitiger Vorwurf, während eines laufenden Verfahrens das Gericht gewechselt zu haben, Sprüche eines Gerichtes durch Neueinführung an einem anderen hinfällig machen zu wollen). Die Klageschrift liegt nicht vor. Der Appellat sieht das vorinstanzliche Urteil als Ausführungsbestimmung zu einem bereits rechtskräftigen Urteil und bestreitet daher die Zulässigkeit der RKG- Appellation. 1723 bestätigte das RKG das Urteil der Vorinstanz.