Dechant und Kapitel von Xanten geben ihren Konsens dazu, dass in der Streitsache zwischen Abt und Konvent von Kamp einerseits - und Ritter Wetsel von Butseler, Godfrid von Honepol (Hönnepel), Sohn des weiland Ritters Enzo, und den Leuten des Kapitels in der Villa Hönnepel andrerseits über das gemeine Recht an den Weiden in Hönnepel beide Parteien auf den Schiedsspruch des Dechanten Albert und des Kanonichs Hermann genannt Sterueken von Rees sowie des Propstes Heinrich von Wissel und des Pfarr-Dechanten Bernard von Xanten, bei einer Buße von 100 Mark, kompromittieren. Für den Fall, dass die Schiedsrichter nicht einig sind, soll der Domdechant R. von Xanten sie zu vereinigen suchen eventuell der Spruch zweier oder dreier von ihnen gelten, zu welchem derselbe seine Adhäsion gibt. Datum anno domini MCC octogesimo nono in crastino beati Jacobi apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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