Friedrich Ludwig Graf von Nassau, Saarbrücken und Saarwerden bekundet, daß sein + Ururgroßvater Albrecht Graf zu Nassau und Saarbrücken + Hanß Wilhelm von Schönborn, + Johanns von Schönborn zu Hahnstätten (Hohnstetten) zugleich für dessen Brüder Hanß Georg, Philipp und Philipp Hanß zu Mannlehen mit 1/3 Fruchtzehnten und einem Teil am kleinen Zehnten zu Hahnstätten und mit 1/3 Fruchtzehnten zu Kaltenholzhausen (Holtzhausen, was da ligt zwischen Hohnstetten und Kirberg) belehnt hatte, das nach dem Tod dieser Linie an Philipp Erwein von Schönborn als Stammes- und Lehnsagnat kam und mit lehnsherrlichem Konsens von dem Freiherrn von Schönborn an + Johann Ernst Freiherrn von Friesensee, kaiserlicher Obrist und Generalquatiermeister verkauft wurde, den sein + Vater Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken belehnt hatte, der auch Konsens zum Verkauf des Lehens von Sabina Lamberten Frau von Friesensee, geborene Freifrau von Esch, als Vormünderin an Carl Graf von Wied erteilt hat, den der Aussteller zugleich damit zu Mannlehen belehnt. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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