Michel, Graf zu Wertheim, den Graf Johann, sein Vetter, mit seinem Bruder Asmus mit ihrer beiden schriftlichen Einwilligung verglichen hat, so daß Michel und seine Erben dem Grafen Asmus für seinen Verzicht auf die Herrschaft 200 fl jährlicher lebenslänglicher Pension auf Amt und Zent Brombach und den Zehnt zu Nassawe zu geben haben, verpflichten sich, jährlich an Peters tag ad Kathedram diese Summe reichen zu lassen. Zur Sicherheit verschreibt Michel seinem Bruder das genannte Amt mit allen Nutzungen, dazu den genannten Zehnt. Werden die 200 fl nicht bezahlt, so kann Asmus selbst die verschriebenen Gefälle an sich ziehen. Die Verschreibung gilt für die ganze Lebenszeit des Asmus. Stirbt ihrer beider Mutter, so soll Michel dem Asmus fürs mütterliche Erbe abermals 200 fl verschreiben und versichern. Schultheiß, Dorfmeister, und Gemeinde Brombach (Pronbache) leisten den Eventualeid.