Die Brüder Grafen Otto Heintzemann, Graf Bechtold und Graf Wilhelm von Neueberstein bestätigen dem Kloster Allerheiligen alle die Gnaden und Rechte, die ihre Vorfahren dem Kloster Allerheiligen getan und gegeben haben und eignen ihm alle die Güter, die aus ebersteinischem Besitz in den des Klosters übergegangen sind, es sei durch Schenkung oder durch Kauf.