Hans von Nippenburg zu Mauer (Nyppenberg zu Muwer) bekundet, dass er dadurch, dass er seinen Schwager Philipp Schelm von Bergen getötet (liblos gemacht) hat, gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz schuldig geworden ist, weshalb er in dessen Gefängnis gekommen ist. Nach einer Zeit wurde er nun auf Fürbitte seines Herrn und guter Freunde aus dem Gefängnis unter nachfolgenden Bedigungen entlassen: Hans darf sein Leben lang nichts gegen den Pfalzgrafen, seine Erben oder die ihnen Verbundenen unternehmen. Er will gegen jeden von diesen sich mit dem Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinem Hofgericht oder dort, wo dieser eine Sache hinweist, begnügen und kein ausländisches Recht gebrauchen. Für seinen Gefängnisaufenthalt will er sich an niemandem rächen. Er will "disenn krieg uß" [Landshuter Erbfolgekrieg] dem Pfalzgrafen gehorsam dienen, gegen jeden dienstbereit sein und alles tun, was von dem Pfalzgrafen oder seinen Hauptleuten befohlen wird. Darauf hat er aus freiem Willen nach seiner Freilassung dies alles dankbar einzuhalten geschworen. Als zusätzliche Siegelbittzeugen dienen sein Bruder Georg von Nippenburg und Ritter Hans von Sickingen.