Obleute der hessischen Gymnasien
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Nichtstaatliche Archive und Deposita >> Vereine, Stiftungen, Parteien und Verbände >> Unternehmen, Innungen und Verbände
Enthält: Unterlagen einzelner Obleute
Laufzeit: 1961-1981
Enthält: Unterlagen einzelner Obleute
Laufzeit: 1961-1981
Enthält: Unterlagen einzelner Obleute
Laufzeit: 1961-1981
Enthält: Unterlagen einzelner Obleute
Laufzeit: 1961-1981
Geschichte des Bestandsbildners: Die Obleute der Gymnasien waren mit der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen sowie der Förderung von Zusammenarbeit zwischen den Lehrern benachbarter Schulen einerseits und der zwischen Schulen und Schulaufsichtsbehörden andererseits betraut. Je ein Obmann war für einen der Bezirke der Gymnasien, die zwischen 1948 und 1980 bestanden, zuständig. Laut Erlass vom 3. Juni 1957 arbeiteten sie in drei Gremien Zusammen: 1. in der Direktorenkonferenz, in dem der Bezirksobmann die Direktoren der Gymnasien in seinem Bezirk einlud, 2. in den Obleute- und Direktorenversammlungen im Regierungsbezirk, in denen die Regierungspräsidenten mit den Gymnasialdirektoren und den Obleuten zusammenkamen, 3. in den Landestagungen der Obleute und Direktoren, in der sich sämtliche hessischen Obleute und Direktoren unter der Ägide des Kultusministers trafen. Im Laufe der Zeit erwuchsen dem Minister aber mit den Personal- und Elternvertretungen immer stärkere Gremien, deren beratende, mitgestaltende und mitbestimmende Funktionen auch gesetzlich festgeschrieben wurden. Dagegen verloren die Obleute an Gewicht. Durch den Erlass vom 14. August 1980 wurden sie abgeschafft. An die Stelle der Direktorenversammlung traten die staatlichen Schulämter.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Obleute der Gymnasien waren mit der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen sowie der Förderung von Zusammenarbeit zwischen den Lehrern benachbarter Schulen einerseits und der zwischen Schulen und Schulaufsichtsbehörden andererseits betraut. Je ein Obmann war für einen der Bezirke der Gymnasien, die zwischen 1948 und 1980 bestanden, zuständig. Laut Erlass vom 3. Juni 1957 arbeiteten sie in drei Gremien Zusammen: 1. in der Direktorenkonferenz, in dem der Bezirksobmann die Direktoren der Gymnasien in seinem Bezirk einlud, 2. in den Obleute- und Direktorenversammlungen im Regierungsbezirk, in denen die Regierungspräsidenten mit den Gymnasialdirektoren und den Obleuten zusammenkamen, 3. in den Landestagungen der Obleute und Direktoren, in der sich sämtliche hessischen Obleute und Direktoren unter der Ägide des Kultusministers trafen. Im Laufe der Zeit erwuchsen dem Minister aber mit den Personal- und Elternvertretungen immer stärkere Gremien, deren beratende, mitgestaltende und mitbestimmende Funktionen auch gesetzlich festgeschrieben wurden. Dagegen verloren die Obleute an Gewicht. Durch den Erlass vom 14. August 1980 wurden sie abgeschafft. An die Stelle der Direktorenversammlung traten die staatlichen Schulämter.
Findmittel: gedrucktes Findbuch
Findmittel: gedrucktes Findbuch
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen wurden 1995 durch Oberstudiendirektor i.R. Georg Friedrich Reim, dem letzten Sprecher der Obleute, der zugleich der letzte Obmann des Gymnasialbezirks Korbach war, dem Staatsarchiv Marburg übergeben.
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen wurden 1995 durch Oberstudiendirektor i.R. Georg Friedrich Reim, dem letzten Sprecher der Obleute, der zugleich der letzte Obmann des Gymnasialbezirks Korbach war, dem Staatsarchiv Marburg übergeben.
Korrespondierende Archivalien: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, H 53 Obmann des Bezirks V (Friedberg-Büdingen) der Höheren Schulen
Korrespondierende Archivalien: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, H 53 Obmann des Bezirks V (Friedberg-Büdingen) der Höheren Schulen
Laufzeit: 1961-1981
Enthält: Unterlagen einzelner Obleute
Laufzeit: 1961-1981
Enthält: Unterlagen einzelner Obleute
Laufzeit: 1961-1981
Enthält: Unterlagen einzelner Obleute
Laufzeit: 1961-1981
Geschichte des Bestandsbildners: Die Obleute der Gymnasien waren mit der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen sowie der Förderung von Zusammenarbeit zwischen den Lehrern benachbarter Schulen einerseits und der zwischen Schulen und Schulaufsichtsbehörden andererseits betraut. Je ein Obmann war für einen der Bezirke der Gymnasien, die zwischen 1948 und 1980 bestanden, zuständig. Laut Erlass vom 3. Juni 1957 arbeiteten sie in drei Gremien Zusammen: 1. in der Direktorenkonferenz, in dem der Bezirksobmann die Direktoren der Gymnasien in seinem Bezirk einlud, 2. in den Obleute- und Direktorenversammlungen im Regierungsbezirk, in denen die Regierungspräsidenten mit den Gymnasialdirektoren und den Obleuten zusammenkamen, 3. in den Landestagungen der Obleute und Direktoren, in der sich sämtliche hessischen Obleute und Direktoren unter der Ägide des Kultusministers trafen. Im Laufe der Zeit erwuchsen dem Minister aber mit den Personal- und Elternvertretungen immer stärkere Gremien, deren beratende, mitgestaltende und mitbestimmende Funktionen auch gesetzlich festgeschrieben wurden. Dagegen verloren die Obleute an Gewicht. Durch den Erlass vom 14. August 1980 wurden sie abgeschafft. An die Stelle der Direktorenversammlung traten die staatlichen Schulämter.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Obleute der Gymnasien waren mit der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen sowie der Förderung von Zusammenarbeit zwischen den Lehrern benachbarter Schulen einerseits und der zwischen Schulen und Schulaufsichtsbehörden andererseits betraut. Je ein Obmann war für einen der Bezirke der Gymnasien, die zwischen 1948 und 1980 bestanden, zuständig. Laut Erlass vom 3. Juni 1957 arbeiteten sie in drei Gremien Zusammen: 1. in der Direktorenkonferenz, in dem der Bezirksobmann die Direktoren der Gymnasien in seinem Bezirk einlud, 2. in den Obleute- und Direktorenversammlungen im Regierungsbezirk, in denen die Regierungspräsidenten mit den Gymnasialdirektoren und den Obleuten zusammenkamen, 3. in den Landestagungen der Obleute und Direktoren, in der sich sämtliche hessischen Obleute und Direktoren unter der Ägide des Kultusministers trafen. Im Laufe der Zeit erwuchsen dem Minister aber mit den Personal- und Elternvertretungen immer stärkere Gremien, deren beratende, mitgestaltende und mitbestimmende Funktionen auch gesetzlich festgeschrieben wurden. Dagegen verloren die Obleute an Gewicht. Durch den Erlass vom 14. August 1980 wurden sie abgeschafft. An die Stelle der Direktorenversammlung traten die staatlichen Schulämter.
Findmittel: gedrucktes Findbuch
Findmittel: gedrucktes Findbuch
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen wurden 1995 durch Oberstudiendirektor i.R. Georg Friedrich Reim, dem letzten Sprecher der Obleute, der zugleich der letzte Obmann des Gymnasialbezirks Korbach war, dem Staatsarchiv Marburg übergeben.
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen wurden 1995 durch Oberstudiendirektor i.R. Georg Friedrich Reim, dem letzten Sprecher der Obleute, der zugleich der letzte Obmann des Gymnasialbezirks Korbach war, dem Staatsarchiv Marburg übergeben.
Korrespondierende Archivalien: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, H 53 Obmann des Bezirks V (Friedberg-Büdingen) der Höheren Schulen
Korrespondierende Archivalien: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, H 53 Obmann des Bezirks V (Friedberg-Büdingen) der Höheren Schulen
Korrespondierende Archivalien: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, H 53 Obmann des Bezirks V (Friedberg-Büdingen) der Höheren Schulen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 08:12 MESZ