Die Gebrüder Johann und Ulrich Strölin, Söhne des verstorbenen Peter Strölin, und ihre Schwester Margarete Ungelter, alle Bürger zu Ulm, stiften für ihre Eltern und ihren verstorbenen Bruder Peter Strölin einen Jahrtag, der jedes Jahr am Dienstag in der Pfingstquatember ("vff den aftermentag in den Phingstvirren") im Heiliggeistspital [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] und im Ulmer Münster vom Spitalmeister und seinem Gesellen sowie vom Pfarrer in Ulm feierlich mit Vigil und Seelmesse begangen werden soll. Der derzeitige Kaplan am Strölinaltar St. Katharina im Münster Bartholomäus Lunse und nach ihm jeder Kaplan an dem Altar soll an dem Jahrtag im Spital und im Münster teilnehmen und dessen ordnungsgemäße Ausführung überwachen. Außerdem soll er an dem Jahrtag noch eine besondere Seelmesse am Strölinaltar feiern. Die Stifter haben für diesen Jahrtag die folgenden jährlichen Zinsen übergeben: - 3 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung gefallen von Haus und Hofstatt des Johann Tuchscherer und des Büttners ("schaffbinden") Otto Pfau in Ulm am Markt zwischen dem Steinhaus des Peter Ehinger und dem Haus des Kannengießer. Diesen Zins haben sie von ihrem Vater geerbt. - 1 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung gefallen von Haus und Hofstatt des Täschlers Johann Espan Auf der Vest [heute Vestgasse] beim Brothaus neben dem Haus des Kochs Zinslin. - 36 Schilling und 3 Heller Ulmer Stadtwährung sowie 1 Weihnachtshuhn von Garten, Haus und Hofstatt des verstorbenen Johann Öler in Ulm am Gries bei dem Roten Turm [abgegangen, Bereich südlich an Münchner Straße 20] zwischen den Häusern des Webers Viol und der Hiltprandin. - 18 Heller Erstzins Ulmer Stadtwährung von dem Garten des Knetbrun in Schwaighofen ("Swaikouen") [Stadt Neu-Ulm] zwischen den Gärten des Webers Fröler und des Metzgers Heldelfing. Die letztgenannten drei Zinseinkünfte haben Johann Strölin und seine Ehefrau von ihrer Mutter bzw. Schwiegermutter, einer geborenen Rot, geerbt. Die Zinsen hat der jeweilige Spitalmeister jedes Jahr einzuziehen, und zwar zur Hälfte am 24. Juni ("ze sant Johans tag ze sunwenden") und zur Hälfte an Weihnachten. An dem Jahrtag hat er sie wie folgt zu verteilen: 2 Schilling Heller und das Weihnachtshuhn erhält er selbst, 2 Schilling Heller gehen an seinen Gesellen, 10 Schilling Heller an den Kaplan am Strölinaltar und insgesamt 12 Schilling Heller an den Pfarrer, seinen Gesellen und den Mesner im Münster. Außerdem erhalten die armen Feldsiechen bei St. Leonhard [abgegangenes Spital der Armen Siechen mit Kapelle St. Leonhard, Bereich Friedenstraße 40] 4 Schilling Heller, das Fundenhaus ("den funden Kinden") [abgegangen, Bereich zwischen westlicher Friedenstraße und Altem Friedhof, nicht genau lokalisierbar] 2 Schilling Heller und die Pfarrkirchenbaupflege auch 2 Schilling Heller. Für die restlichen 4 Pfund 3 Schilling und 9 Heller soll der Spitalmeister den Bedürftigen in der Siechenstube im Spital an dem Jahrtag eine besondere Mahlzeit mit Wein, Fleisch und Weißbrot ausrichten. An dieser Mahlzeit sollen der Kaplan am Strölinaltar sowie der Älteste oder die Älteste des Geschlechts der Strölin teilnehmen und deren ordnungsgemäße Ausrichtung überwachen. Bei Säumnis fallen die Zinseinkünfte im betreffenden Jahr an die Pfarrkirchenbaupflege. Wird ein Zins abgelöst, dann soll der Spitalmeister das dafür bezahlte Geld zum Erwerb neuer Jahrzinsen verwenden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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