Der Kläger hatte den 6-jährigen Rückstand einer Zahlung von 6 Gulden jährlich, die die Vikarie St. Cornelius in der Abtei Kornelimünster von Peter Hamecher erhalten hatte und mit deren Eintreibung der derzeitige Besitzer Bunt beauftragt hatte, eingeklagt und samt Gerichtskosten zugesprochen erhalten. Durch das Mandat wird der Beklagte aufgefordert, dieses Urteil auszuführen. Der Kläger beschwerte sich anschließend über ungenügende Ausführung des Mandates, da ihm die Gelder in minderwertigen Münzen (statt Goldgulden in Aachener Gulden) ausgezahlt werden sollten und die Gerichtskosten gar nicht. Dagegen erwirkte er eine Zitation auf die im Mandat angedrohte Strafe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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