Die Stadtgerichtsassessoren Lic. iur. Richard Joseph Ratzen ("Razen") und Lic. iur. J(ulius) W(olfgang) Merckel beurkunden nach erfolgter gerichtlicher Deputation, dass die Ehefrau des Mainzer Schiffers Jörg Hannibal an den Mainzer Mehlhändler Georg Conrad und seine Ehefrau Anna Maria für 1550 fl. ihre Eckbehausung in der Kapuzinergasse (zwischen den Häusern von Johann Schenzer und der Toergischen Erben gelegen) verkauft hat. Wegen des Kaufschillings erklärt die Ehefrau des Schiffers Hannibal, dass ihr momentan auf der Reise befindliche Ehemann bereits 250 fl. der Kaufsumme erhalten hat. Die Käufer erlegen die restliche Summe von 1300 fl. bar, wovon das auf dem Haus lastende Kapital in Höhe von 1200 fl. zuzüglich 47 fl. 30 xr Zins an den anwesenden kurtrierischen Hofrat Becker gegen Übergabe der kassierten Originalhypothek sofort ausgezahlt wird. Die Ehefrau des Schiffers Hannibal erhält den Rest der Kaufsumme von 53 fl. 30 xr. "So geschehen Mayntz d. 6ten Julii 1769" in Anwesenheit des Gerichtsschreibers (Johann Peter) Riebel. Ankündigung des Siegels und der Unterschrift der Deputation.

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