Search results
  • 2,035 of 5,747

Die Appellationsrichter: Vor ihnen sind zur Vesperstunde am Tag nach Mathias [Februar 25] der Prokurator Magister Konr-ad von Westerheym und der Beklagte Johann erschienen. Magister Konrad bat um das Zwischenurteil, worauf die Richter antworteten, sie hätten immer noch nicht die notwendigen Informationen von den Beisitzern. Nach dem Protest des Magisters Konrad bat Johann um einen Termin, an dem er Beweise für die von jenem bez-weifelten Siegel beibringen wolle. Die Richter setzten ihm eine Frist von 14 Tagen. [Es folgen die üblichen Vorbeh-alte]. Actum et datum a.d.1355 in crastino Mathie predicto.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...