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Urkunde Nr. 135 - Schadlosbrief in Folge einer Erbteilung
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Vor Johan Bischopinck, Richter in der Stadt Münster, verspricht Johannes Grüter (gruters), genannt Vorteken, die Bürgen der Erbteilung (Schichtebreve), die sein Vater Hermann Gruters, genannt Vorteken, vorgenommen hat, schadlos zu halten. In der Erbteilung hat er die Häfte des väterlichen Erbes für sich und seinen außer Landes weilenden Bruder Hermann treuhänderisch übernommen. Der Richter kündigt sein Siegel an.
Original Pergament Niederdeutsch, Siegel ab; Zeugen und Datum von anderer Hand nachgetragen.
Archivale
Bürgen/Zeugen: Zeugen: Johan von Senden; Menne Tegeders, Bürger zu Münster