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Rentverschreibungen
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Darin: [Rückvermerk:] fundatio vicarie in Capella sti. Anthonij, N. 1. [Rückvermerk:] XIII, No. 348.
Enthält: Domvikar Hinrich Korte erklärt, daß durch Bürgermeister und Rat der Stadt Münster im Jahr 1445 auf Verlangen des Ritters Ludolph de Ludinckhusen zwei Offizien begründet und mit Renten aus dessen Gütern dotiert worden seien, nämlich eine in der Marien- und Antoniuskapelle vor dem Mauritztor, die andere im Hospital tor Wyck vppen Honekampe. Nachdem die eine durch Resignation des Johan Bisschopinch vakant geworden sei, hätten Bürgermeister und Rat zu Ehren der Heiligen Johannes des Evangelisten, Jakobus des Älteren und der drei Könige einen neuen Altar errichtet, an dem der Stelleninhaber wöchentlich drei Messen zelebrieren soll. Darüber hinaus soll der Stelleninhaber dem Rektor der Kapelle in den Gottesdiensten helfen. Stelleninhaber soll der jetzt zwölfjährige Kleriker Conrad Polman der Jüngere werden. Das Präsentationsrecht erhalten Bürgermeister und Rat, das Investiturrecht der Dechant von St. Mauritz. Die Rente setzt sich zusammen aus 5 Rheinischen Gulden aus den Gütern des verstorbenen Stephan van der Marke, 6 Gulden aus den Gütern des Herman van Visbeke, 5 und 4 und 3 Gulden ex domo fermenti dicto Bruthus und aus städtischen Einnahmen, 3 Gulden aus den Gütern des Bernard Kerkerinck, Sohn des verstorbenen Cristian Kerkerinck, und 2 Gulden aus den Gütern des Johannes Droste des Jüngeren. Es siegeln das Domkapitel, Dechant und Kaplan von St. Mauritz, Henricus Hesselman als Rektor der Antonius-Kapelle und die Stadt Münster. Kopie, Pergament, Lateinisch: Johannes Kluuer, Notar und Kleriker in Osnabrück. Beglaubigung: Domherr Hinrich Romer, Vikar des Konfirmierten Johannes, Pfalzgraf und Herzog von Baiern.
Siegel fehlt!
Archivale
Verweis: Repertorium des Archivs, Nr. XIII, 348, S. 291-292
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.