Revers des Philipp Christoph Dietrich von Thüngen über
die ihm vom Bischof von Fulda Adalbert [von Walderdorff] laut seiner im Wortlaut
inserierten Urkunde vom selben Tag verliehenen Lehen: Das Dorf Eckarts und das halbe
Schloss Retzstadt mit allen Zugehörungen. Die Lehen hatte vormals Daniel von Thüngen
von seinen Vettern Georg Wolf und Albrecht von Thüngen zu Zeitlofs gekauft. Sie
waren dann über Johann Samuel von Thüngen aufgrund eines zwischen seinen
Geschwistern geschlossenen Erbvertrages an Johann Friedrich von Thüngen, dessen Sohn
Johann Karl und schließlich an den Beliehenen gefallen.