Margarethe von Weingarten, Äbtissin zu Frauenalb, und Berthold Seiler, Schultheiß zu Gernsbach, als Gewalthaber seines Sohnes Bernhard, derzeitigen Kaplans und Inhabers des St. Nikolaus-Altars zu Frauenalb, einerseits und Heinrich Klinkhart, Kirchherr zu Nußbaum, andererseits vertragen sich dahingehend, dass ein früher zwischen beiden Parteien durch den Herrenalber Abt Nikolaus Wagenleiter vermittelter Vergleich, nach dem das Kloster und der Kaplan von ihrem halben großen und kleinen Zehnt zu Nußbaum einem Kirchherrn daselbst jährlich 2 1/2 Malter Korn und 2 1/2 Malter Hafer geben, der Kirchherr dagegen keinen Vorzehnt haben soll, aufgehoben und dafür festgesetzt wird, dass künftig der Kirchherr zu Nußbaum den kleinen Zehnt daselbst ganz, das Kloster Frauenalb aber den großen Zehnt zur Hälfte einziehen soll.