Jörg von Giech, Domherr zu Würzburg (Wurtzpurg) und Landrichter des Herzogtums Franken (Franncken) und die Ritter und Richter (urteilsprecher) laden nach Erhalt des wörtlich inserierten kaiserlichen Mandats (commission) Melchior Sützel von Mergentheim und Reinhard Truchses von Waldmannshofen (Walckmeßhoven) vor, wobei Melchior Sützel in Übereinstimmung mit seinem Anwalt (Curator), Johann von.....(Lannds) um Anhörung des Landgerichtsboten, der Reinhard Truchses die Vorladung überbracht hatte, bittet. Nachdem Reinhard Truchses zu dem Gerichstag nicht erscheint, entscheidet der Landrichter, daß die Appellation nicht zugelassen wird.