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Philippus, Dekan der Kirche St. Andreas zu Worms, vom Propst der Kirche zu Neuhausen vor den Mauern von Worms zum Richter bestellt, erklärt, dass Zehnten und Patronatsrecht der Kirche zu Dossenheim der Domkirche zu Worms zustehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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