1561 Mai 24 (Sa nach Pfingsten) Wolfgang Sattler, Schultheiß zu Heubach, Thoma Minderer, Schultheiß zu Essingen, Veit Wirth, Bürger und des Gerichts zu Heubach, Lienhard Mayr zu Heuchlingen, Jörg Holl, Bauer auf dem Möhnhof (zum Draunthal), und Hans Bentele, anhausischer Schultheiß zu Mögglingen, beurkunden: Die drei Brüder Hans, Michel und Gall Stütz (die Stützen), Söhne des Lienhard Stütz auf dem Baierhof (zum Bayrhof) in der Pfarrei Essingen, haben den Sixt Pfliederer, seßhaft zu Rauental (in der Rewhin), getötet, was zu Auseinandersetzungen zwischen ihnen sowie Pfliederers Witwe Anna Hanndere, seinen Kindern und seinen Verwandten führte. Mit Bewilligung des Hans Conrad von Woellwarth zu Lauterburg als der Obrigkeit haben die A. zwischen beiden Parteien folgendermaßen geschlichtet: 1) Die drei Brüder Stütz lassen 1 Malter Dinkel (Kornn) gerben und mahlen und Brot daraus backen, das nach dem Willen der Herrschaft ausgeteilt (umb Gotzs willen gegeben) wird. 2) Sie geben der Witwe, den Kindern und den Verwandten für die Tötung Pfliederers und für alle Ansprüche, die die Erben gegen die Täter haben, 100 fl rh, zahlbar ab 25. Dez. 1562 in jährlichen Raten von 10 fl. 3) Sie tragen fünf Jahre lang keine andere Wehr als ein abgebrochenes Hagmesser; Hans Conrad von Woellwarth hat ihnen allerdings erlaubt, auf seinem Grund und Boden jegliche Wehr zu tragen. 4) Wo Jörg und Hans Pfliederer mit ihren Schwägern (Schwestermenern) beim Trinken oder Essen sitzen, sollen die drei Brüder Stütz sich nicht zu ihnen an den Tisch setzen. 5) Aller Streit ist damit abgetan. Die Parteien haben an Eides Statt gelobt, diesen Vertrag zu halten. - Jede Partei erhält eine Ausf. dieses Vertrags. Sr.: 1) Wolfgang Sattler, Schultheiß zu Heubach (sein aigenn Innsigel), 2) Thoma Minderer, Schultheiß, und das Gericht zu Essingen (ir unnd ires Marckts gemain Innsigel) Ausf. Perg. - 2 Sg. - Rv.: Sixt Pfleuterers seligen Entleibung betr. ... Dr.: Species Facti 1766, Anhang Nr. 29 S. 54-56