Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, Kurfürst, gestattet dem Grafen Johann Kasimir zu Löwenstein (Lewenstein), Herrn zu Scharfeneck (Scharpfeneck) zur Tilgung einer durch die Teilung der Herrschaften Scharfeneck und Habitzheim (Habizheim) an ihn gefallenen Schuld, 5000 Gulden auf die Herrschaft Habitzheim auf 3 Jahre aufzunehmen.