Landwirtschaftsamt Esslingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 615/8
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt >> Landwirtschaftsämter
1947-1973
Überlieferungsgeschichte
Das Landwirtschaftsamt Esslingen war bis zu seiner Auflösung im Zuge der Verwaltungsreform 1974 für den Landkreis Esslingen zuständig. Seine Nachfolgebehörde wurde das Landwirtschaftsamt Nürtingen.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand ist 1975 eingekommen und umfasst Unterlagen aus allen Zuständigkeitsbereichen des Landwirtschaftsamtes, v.a aber betr. den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr.
Vorbemerkung: Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wurde der Reichsnährstand durch Gesetz vom 21.01.1948 (WGV S. 21) aufgehoben und seine Aufgaben vom Staat übernommen. In Nord- und Südwürttemberg wurden jeweils ein besonderes Landwirtschaftsministerium errichtet. Die schon bestehenden Landwirtschaftsschulen wurden mit den Landwirtschaftsämtern verbunden. Die Landwirtschaftsämter sind heute untere Sonderbehörden im Fachbereich des Ministeriums für ländlichen Raum, Landwirtschaft und Forsten; die Dienstaufsicht obliegt dem Regierungspräsidium. Das Landwirtschaftsamt Esslingen war bis zur Gebietsreform zuständig für die Gemeinden des Landkreises Esslingen. Mit der Umbildung des Kreises wurde das Landwirtschaftsamt 1974 aufgelöst. Seitdem betreut das Landwirtschaftsamt Nürtingen den Landkreis Esslingen. Die im vorliegenden Verzeichnis erfassten Akten wurden im Juni 1975 vom Landwirtschaftsamt Nürtingen an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Sie stammen aus den Jahren 1947 bis 1973 und umfassen Unterlagen aus allen Zuständigkeitsbereichen des Landwirtschaftsamtes, vor allem aber den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr betreffend. Akten im Umfang von 19,6 Metern wurden von der Unterzeichnenden bei der Bearbeitung des Bestands als nicht archivwürdig kassiert. Der Bestand FL 615/8 umfasst 76 Büschel = 4,6 Meter Akten. Ein Teil der Akten unterliegt noch der Sperrfrist nach § 6 Abs. 2 Landesarchivgesetz. Ludwigsburg, im Juli 1990 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher
Das Landwirtschaftsamt Esslingen war bis zu seiner Auflösung im Zuge der Verwaltungsreform 1974 für den Landkreis Esslingen zuständig. Seine Nachfolgebehörde wurde das Landwirtschaftsamt Nürtingen.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand ist 1975 eingekommen und umfasst Unterlagen aus allen Zuständigkeitsbereichen des Landwirtschaftsamtes, v.a aber betr. den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr.
Vorbemerkung: Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wurde der Reichsnährstand durch Gesetz vom 21.01.1948 (WGV S. 21) aufgehoben und seine Aufgaben vom Staat übernommen. In Nord- und Südwürttemberg wurden jeweils ein besonderes Landwirtschaftsministerium errichtet. Die schon bestehenden Landwirtschaftsschulen wurden mit den Landwirtschaftsämtern verbunden. Die Landwirtschaftsämter sind heute untere Sonderbehörden im Fachbereich des Ministeriums für ländlichen Raum, Landwirtschaft und Forsten; die Dienstaufsicht obliegt dem Regierungspräsidium. Das Landwirtschaftsamt Esslingen war bis zur Gebietsreform zuständig für die Gemeinden des Landkreises Esslingen. Mit der Umbildung des Kreises wurde das Landwirtschaftsamt 1974 aufgelöst. Seitdem betreut das Landwirtschaftsamt Nürtingen den Landkreis Esslingen. Die im vorliegenden Verzeichnis erfassten Akten wurden im Juni 1975 vom Landwirtschaftsamt Nürtingen an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Sie stammen aus den Jahren 1947 bis 1973 und umfassen Unterlagen aus allen Zuständigkeitsbereichen des Landwirtschaftsamtes, vor allem aber den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr betreffend. Akten im Umfang von 19,6 Metern wurden von der Unterzeichnenden bei der Bearbeitung des Bestands als nicht archivwürdig kassiert. Der Bestand FL 615/8 umfasst 76 Büschel = 4,6 Meter Akten. Ein Teil der Akten unterliegt noch der Sperrfrist nach § 6 Abs. 2 Landesarchivgesetz. Ludwigsburg, im Juli 1990 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher
76 Büschel (4,8 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ