Haintz Schäffer zum Rötlein (Rothlin) beurkundet, dass der Abt Johannes die Herrn Konen Wiese, die bisher ellwangisches Lehen war, ihm geeignet habe, wogegen er sein Gut zu Röhlingen (Rohlingen) der Abtei zinsbar gemacht habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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