Graf Otto von Orlamünde eignet auf Bitten des Konversen Eberhardt, genannt von Hutschdorf (Lk Kulmbach), sowie dessen Schwestern Hedwig und Dymudis sowie dessen Sohn Konrad dem Kloster Langheim alle seine Güter in Hutschdorf , dazu auch die Güter der Tochter des Arnold von Hutschdorf, Bruder des Eberhard. Er erklärt weiter, dass seine dritte Schwester Elisabeth, Ehefrau des Eberhard Koch, keinen Anteil an den gütern hätte, jedoch unbeschadet ihres väterlichen Erbteils. Schließlich übereignet er auch den Konrad gen. Zwircher, einen gewissen Eckardt und Heinrich an der Brücke mit allen ihren Verwandten dem Kloster Langheim. Zeugen: Ramung und Eberliln von Blassenberg, Brüder, Eberhard d. Ä. Förtsch von Thurnau, Marquardt "Meinwarsrewt", Trugenmuench d. Ä. und sein Sohn Conrad, Bürger zu Kulmbach. - Siegler: Orlamünde, Graf Otto

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Staatsarchiv Bamberg