Kurfürst Philipp von der Pfalz, Herzog Albrecht von Bayern-München und Herzog Georg von Bayern-Landshut (gevettern alle pfaltzgraven by rine und hertzogen in Beyern) bekunden, dass Dompropst, Dekan und das Kapitel zu Freising nach dem Tode des Bischof Sixtus aus gutem Willen gegenüber den Ausstellern und dem Haus zu Bayern ihren Chorbruder Pfalzgraf Ruprecht zum Administrator, Regierer und künftigen Bischof des Stifts angenommen haben. Ruprecht hat auf dergleichen "durch willig abdretten" und zugunsten des Pfalzgrafen Philipp verzichtet. Das Domkapitel hat versichert, dass Philipp eine würdige und dem Stift nützliche Person sei, und seine Zustimmung bekundet, wogegen die Aussteller bewilligen, dass dem Administrator bis zum Alter von 25 Jahren drei erfahrene Domherren vom Kapitel für die Administration als Statthalter zur Seite gestellt werden, wobei nähere Bestimmungen zu Vereidigung, Vollmachten, Versehung der weltlichen und geistlichen Angelegenheiten und zur Rechnungslegung folgen. Die Aussteller und der Administrator Philipp verpflichten sich, den Eid und die althergebrachten Verpflichtungen eines Bischofs und Administrator des Stifts zu achten und die Kosten für die Gesandtschaft an den päpstlichen Hof zur Bewilligung sowie die Annaten zu übernehmen. Das dem Stift vermachte Silbergeschirr des verstorbenen Bischofs Sixtus soll Gabe und Dotation bleiben, so wie es Sixtus kurz vor seinem Tode im Kloster Frankenthal als Testamentszusatz vorgenommen hat (eyn codicill furgenommen). Philipp soll Schenkung, Ordnung, Testament und Kodizill des Bischofs achten, davon ausgenommen ist die Sache der Translation der Stifte Ilmmünster (Ilnmonster) und Schliersee (Schliers). Die Aussteller kündigen ihre Siegel an, Pfalzgraf Philipp versichert die Einhaltung dieses Vertrags und kündigt sein Siegel an.