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Richter Johann Molsberg gebietet für Henne Disteler als Zinsmeister von St. Agnes zum ersten Mal die Räumung der zwei Häuser zu Wirtenberg in der langen Gasse, neben dem Steltzer gelegen, und aller dazu gehörigen Unterpfänder für versessene Gült und stellt Termin "off den nehsten dornstag nach dem heilgen jars dag [...] dusent vierhondert und sieben und drißig" [3.1.]. An diesem Tag gebietet er ein zweites Mal und stellt Termin auf Freitag darnach [4.1.]. An diesem Tag gebietet er ein drittes Mal und stellt Termin auf Samstag darnach [5.1.]. Zeugen: Clese Disteler, der Fürsprecher, und Henne von Richenbach, des Richters Diener. Zu Gericht saß am ersten und dritten Tag Schultheiß Peter, am zweiten Tag Richter Jakob Wertheim. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.

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