Das fürstliche Reskript (Verfügung), wie es mit käuflicher Abnehmung der Bauer-, Laß- und Kossatengüter, auch Diensthäuser, ingleichen wie es mit Konsentierung (Bewilligung) der darauf aufzunehmenden Kapitalien und Schulden in Zukunft zu halten

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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