Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm beurkunden, dass, nachdem schon der Vertrag vom 21. Febr. 1567 zwischen Walter von Hürnheim (Nördlingen, Hurnhaim) zu Hochaltingen (Hochalting) und Wöllstein (Wellstain) und ihnen mit der Erlaubnis für die Gemeinde Bergenweiler geschlossen worden sei, innerhalb von zwei Jahren Halden, Hecken, Stauden und Holz auf der sogenannten Brunnhalde aufzustocken, zu räumen und in Baufelder oder Wiesen umzuwandeln, sie dies nochmals der Gemeinde Bergenweiler bekräftigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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