A: Herzog Ludwig von Bayern. E: Kloster Ensdorf. Schenkung des Patronatsrechts samt der Vogtei über die Kirche in Vilshofen mit Rat und Zustimmung Bischof Heinrichs und des Domkapitels von Regensburg an Kloster Ensdorf, wobei die Einkünfte der Kirche in Vilshofen unter Vorbehalt der Rechte des gegenwärtigen Pfarrers und des Vikars zum Unterhalt der Kirche in Ensdorf dienen sollen und jährlich ein Pfund Regensburger Pfennige aus diesen Einkünften für den Konvent zur Feier eines jährlichen Jahrtags für A bestimmt sind. Zeugen: Domdekan Ulrich, Archidiakon Ortlieb von Sarching, Domscholaster magister Gundakar, Archidiakon Berthold Cameridus, Propst Albert von Ilmmünster, herzoglicher Protonotar, alle Regensburger Domkanoniker, Berthold von Wittelshofen, Archidiakon der Augsburger Diözese; Laienzeugen: Burggraf Friedrich von Nürnberg, Landgraf Friedrich von Leuchtenberg und dessen Sohn Friedrich, Landgraf Gebhard von Leuchtenberg der Jüngere, Eberhard und Ulrich von Schlüsselberg, Otto von Stein (de Lapide), dessen Sohn Ulrich, Konrad von Lupburg, Hadmar von Laaber, Konrad von Paulsdorf, Ulrich Marschalk von Burglengenfeld.
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A: Herzog Ludwig von Bayern. E: Kloster Ensdorf. Schenkung des Patronatsrechts samt der Vogtei über die Kirche in Vilshofen mit Rat und Zustimmung Bischof Heinrichs und des Domkapitels von Regensburg an Kloster Ensdorf, wobei die Einkünfte der Kirche in Vilshofen unter Vorbehalt der Rechte des gegenwärtigen Pfarrers und des Vikars zum Unterhalt der Kirche in Ensdorf dienen sollen und jährlich ein Pfund Regensburger Pfennige aus diesen Einkünften für den Konvent zur Feier eines jährlichen Jahrtags für A bestimmt sind. Zeugen: Domdekan Ulrich, Archidiakon Ortlieb von Sarching, Domscholaster magister Gundakar, Archidiakon Berthold Cameridus, Propst Albert von Ilmmünster, herzoglicher Protonotar, alle Regensburger Domkanoniker, Berthold von Wittelshofen, Archidiakon der Augsburger Diözese; Laienzeugen: Burggraf Friedrich von Nürnberg, Landgraf Friedrich von Leuchtenberg und dessen Sohn Friedrich, Landgraf Gebhard von Leuchtenberg der Jüngere, Eberhard und Ulrich von Schlüsselberg, Otto von Stein (de Lapide), dessen Sohn Ulrich, Konrad von Lupburg, Hadmar von Laaber, Konrad von Paulsdorf, Ulrich Marschalk von Burglengenfeld.
Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Ensdorf Urkunden 20
Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Ensdorf Urkunden
Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Ensdorf Urkunden >> Kloster Ensdorf Urkunden
18. August 1280
Or.; Perg.; lat.
Urkunden
lateinisch
Besiegelung/Beglaubigung: A (Reitersiegel an rot-weißen Seidenschnüren)
Literatur: MB 24, S. 51 - 52.
Originaldatierung: Datum et actum anno 1280 XV. kalendas Septembris tempore domini Rudolfi Regis Romanorum semper Augusti.
Literatur: MB 24, S. 51 - 52.
Originaldatierung: Datum et actum anno 1280 XV. kalendas Septembris tempore domini Rudolfi Regis Romanorum semper Augusti.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 12:05 MEZ
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