Verhandlungen über das Kapital von 163. 500 Talern, das die drei anhaltischen Herzogtümer infolge der Zerbster Teilung als Erbteil der Kaiserin Katherina II., geb. Prinzessin von Anhalt-Zerbst, dem russischen Hof schulden
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Z 105, Nr. 44 (Benutzungsort: Dessau)
Abt. Köthen, A 15b Nr. 8 Bd. 1
Registratursignatur: A 3 Vol. I (Abt. IV, Lit C Fach 1 Nr. 4)
Filmsignatur: 1430 (unter: frühere Signatur)
Z 105 (Benutzungsort: Dessau) Staatsministerium Köthen
Staatsministerium Köthen >> 03. Auswärtige Beziehungen >> 03.02. Beziehungen Anhalts zu auswärtigen Administrationen
1831-1836
Enthält: "Acta betreffend den an Rußland gemachten Antrag um Überweisung der 163. 500 Taler, welche die drei Herzogtümer Anhalt an den kaiserlich russischen Hof als Erbteil der Kaiserin Catharina II., geb. Fürstin zu Anhalt-Zerbst zu zahlen haben und von diesen an die Fürstin zu Waldeck zum lebenslänglichen Nießbrauch überlassen worden". - Schriftwechsel mit St. Petersburg, mit Kammerherrn und Legationsrat von Küster. - Korrespondenz mit dem Zaren Nikolaus (größtenteils in Abschriften oder Übersetzung) über die Überlassung der Gelder. - Überlegungen zur Verwendung der Gelder zur Kultivierung der Taurischen Besitzungen und zum Ersatz für Kriegs- und Seuchenschäden.
Herzoglich Anhaltisches Kabinett zu Köthen
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:21 MESZ
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