Bürgermeister und Rat der Stadt Oldenburg (proconsules ac consules civitatis Oldenborch) beurkunden, dass vor ihnen der Bürgermeister Henninghus (discretus vir Henninghus nostre civitatis proconsul) mit Zustimmung seiner Frau Ermegardis und aller seiner Erben an den Abt des Klosters Rastede Oltmann sein Haus in der Neustadt in der Nähe der Haaren neben dem Haus, in dem einst eine Badestube eingerichtet war (domum suam in civitate propr Harnam iuxta domum, in qua quondam stupa erat constructa) mit anderen dazu gehörigen Gebäuden für 22 Mark Bremer Währung (marcis Bremensibus) verkauft hat. Das Haus wird von Abt Oltmann als Armenhaus und Hospital für Arme eingerichtet. Bürgermeister Henninghus leistet Währschaft für die Übertragung. - Siegelankündigung des Ausstellers. 1388 April 12
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Bürgermeister und Rat der Stadt Oldenburg (proconsules ac consules civitatis Oldenborch) beurkunden, dass vor ihnen der Bürgermeister Henninghus (discretus vir Henninghus nostre civitatis proconsul) mit Zustimmung seiner Frau Ermegardis und aller seiner Erben an den Abt des Klosters Rastede Oltmann sein Haus in der Neustadt in der Nähe der Haaren neben dem Haus, in dem einst eine Badestube eingerichtet war (domum suam in civitate propr Harnam iuxta domum, in qua quondam stupa erat constructa) mit anderen dazu gehörigen Gebäuden für 22 Mark Bremer Währung (marcis Bremensibus) verkauft hat. Das Haus wird von Abt Oltmann als Armenhaus und Hospital für Arme eingerichtet. Bürgermeister Henninghus leistet Währschaft für die Übertragung. - Siegelankündigung des Ausstellers. 1388 April 12
NLA OL, Best. 23, -1 Urk. Nr. 65
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.1 Benediktinerkloster Rastede
- 12.04.1388
Enthält: Ausfertigung, lat.; Pergament, 12,5 x 22,5 cm; Plica: 1,5 cm; Pilzbefall und leicht beschädigt. - Rückvermerke: Rubrik (17. Jh.), Datumsangabe, Registratursignatur "No 68 (114)". - Siegel: angehängtes rundes Siegel der Stadt Oldenburg in restaurierter Form erhalten (6 cm). - Druck: OUB 1, Nr. 75; OUB 4, Nr. 106 (Transkription).
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ