Bürgermeister und Rat der Stadt Oldenburg (proconsules ac consules civitatis Oldenborch) beurkunden, dass vor ihnen der Bürgermeister Henninghus (discretus vir Henninghus nostre civitatis proconsul) mit Zustimmung seiner Frau Ermegardis und aller seiner Erben an den Abt des Klosters Rastede Oltmann sein Haus in der Neustadt in der Nähe der Haaren neben dem Haus, in dem einst eine Badestube eingerichtet war (domum suam in civitate propr Harnam iuxta domum, in qua quondam stupa erat constructa) mit anderen dazu gehörigen Gebäuden für 22 Mark Bremer Währung (marcis Bremensibus) verkauft hat. Das Haus wird von Abt Oltmann als Armenhaus und Hospital für Arme eingerichtet. Bürgermeister Henninghus leistet Währschaft für die Übertragung. - Siegelankündigung des Ausstellers. 1388 April 12

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Niedersächsisches Landesarchiv
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