Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Klaus Syff, aufgrund treuer Dienste als Zentgraf und Schultheiß zu Nußloch ("Nußbach") [s. Bemerkung], dessen vom Propst und Konvent zu Ellwangen erworbenes Gut zu Nußloch in Dorf und Gemarkung von Bede, Steuer, Schatzung und anderen Beschwerungen, ihn darüber hinaus persönlich von Frondienst, Reise und Wacht befreit hat. Davon unberührt sollen Klaus' Rechte an der Allmendweide und der Beholzung als Schultheiß sein. Die Privilegien sollen auf seinen Lebtag gelten, wobei auf seinen sonstigen Eigengütern die üblichen Lasten von Bede, Schatzung und dergleichen (verbetten verschetzen und verwallten) liegen sollen. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Vögte, Landschreiber und Untertanen um Beachtung und Beschirmung von Klaus in diesen Freiheiten an.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...