Michael Riß von Straubing [Bayern] und Hans Gerengroß von Ulm, gef. zu Göppingen, weil er wider Gebot und Mandate im Fürstentum Württemberg herumgezogen und in Veit Stöcklins Wirtshaus in Göppingen bei dem Sauerbrunnen gesoffen, übel geflucht und geschworen, böse Reden geführt und sich sonst noch ungebührlich verhalten hatten, schwören Urfehde, versprechen, ihre Atzung und die Gefängniskosten zu bezahlen, sich derartiger Sachen künftig zu enthalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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