Anna Margaretha Schmitz, Witwe, und ihre Kinder nehmen von den Eheleuten Wilhelm Adolph Overbeck zu Saarn 850 Taler klevisch je zu 30 Stüber zu 4 % Zinsen zur Bezahlung des wieder eingelösten Erbes zu Broich am Berge laut Provinzialprotokoll vom 2. Februar auf. Zum Pfand setzen sie alle ihre Getreide- und Ungereide-Güter, nämlich das wieder eingelöste Haus mit Hof und Stall zu Broich am Berge, das kleine Häuschen dort und das dabei befindliche Gärtchen. Ebenso verbürgt sich Johannes Schmitz für das Kapital. Witwe M. Schmitz verzichtet auf die Exception sancti Vellejani und ihre Kinder auf die Exception minoritatis. W. A. Overbeck kann in dem gen. Hause zu seinem Gebrauch zwei Kammern "unten an der Erde" während der Dauer der Obligation gegen 5 Reichstaler Jahresmiete für sich beanspruchen. Ferner sind die Schuldner verpflichtet, so oft holländische Waren auf der Ruhr für Herrn Overbeck ankommen, dieses per Express dem Gläubiger nach Saarn zu melden, wofür jedesmal 3 Stüber gezahlt werden.