Johann von Schnellenberg bekundet, daß er eine Rente von 40 Talern verkauft hatte, die jährlich mit 2 Taler zu verzinsen ist und für die er eine Wiese, in der eine Quelle (Spring)(im Born, Flur in Schönholthausen (Schönholthausen. Ein altes Pfarrdorf ..., S. 34, Nr. 15)) entspringt, verpfändet hatte. Er ist mit dem Jahreszins einige Jahre im Rückstand. Der Hauptbrief über ein Kapital von 60 Reichstaler befindet sich im Besitz von Dietrich (Diederich) Esseln, Richter zu Plettenberg und dessen Ehefrau Magdalene von Hörde (Horde). Johann von Schnellenberg verspricht den Inhabern des Briefes einen Jahrzins von 3 Talern jeweils am 22. Februar (Petri ad cathedram) aus der Wiese zu entrichten. Der Verkäufer verspricht Währschaft, setzt alle seine Güter zum Unterpfand, sichert sich ein Wiederkaufsrecht zu und gibt in Eidesstatt sein adliges Ehrenwort, daß er den Brief einhalten wird. Siegelankündigung: Johann von Schnellenberg, Eberhard Halfwinner, Gograf (gogreffen) zu Attendorn (Attendarn). Unterschrift: Johann von Schnellenberg. (auff tagh Petri ad cathedram).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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