Obristwachtmeister Wilhelm Dietrich Metzsch auf Silberstraße für sich und im Namen seines Bruders Benjamin Metzsch gegen Rudolph Wilhelm Metzsch auf Plohn wegen eines auf dem Rittergut Plohn stehenden Lehnsstamms in Höhe von 2000 Gulden (Kanzleiakte)

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Sächsisches Staatsarchiv
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