Abt Cölestinus von St. Gallen belehnt als Lehensträger des Klosters Löwental Joseph Franz Hoffmann von Lichtenfels sowie dessen männliche Nachkommen mit dem Weingarten in Ailingen, genannt Haldenberg, und den dortigen zwei Höfen, nachdem er zuvor auf Bitte von Philipp Ludwig Volland von Vollandseck dem Verkauf des Lehens auch Kloster Löwental unter folgenden Bedingungen zugestimmt hatte. 1) Das Kloster Löwental muß einen Lehensmann aufnehmen, der für sich und seine männlichen Nachkommen die Lehenspflicht übernimmt. 2) Das Lehen fällt beim Abgang eines Herren und Fürsten von St. Gallen, einer Priorin vom Kloster Löwental oder eines jeweiligen Lehensträgers an das Kloster St. Gallen zurück und muß von diesem neu verliehen werden. Außerdem müssen in diesem Fall 6 Kronen an das Kloster St. Gallen gezahlt werden. 3) Als Laudemium muß das Kloster Löwental 200 Taler in Speyrer Währung entrichten - mit Transfix von 1695 Febr. 5 (s. U 291).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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