Klage wegen Widersetzlichkeit gegen ein RKG - Mandat und Beleidigung des Reichskammergerichts. Die Beklagte hatte durch ihre Beamten nur drei Stunden nach der Immission von fünf Personen (die Mitkläger) in Haus und Hof „die Hirtz genannt“, die der Witwe des Adolph von Hillensberg und den Schöffen des Gerichts zu Schönau vom RKG befohlen worden war, die Immittierten gefangennehmen und zum Haus Heyden schaffen lassen. Bei diesen Vorgängen war das RKG heftig geschmäht worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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