Klage wegen Widersetzlichkeit gegen ein RKG - Mandat und Beleidigung des Reichskammergerichts. Die Beklagte hatte durch ihre Beamten nur drei Stunden nach der Immission von fünf Personen (die Mitkläger) in Haus und Hof „die Hirtz genannt“, die der Witwe des Adolph von Hillensberg und den Schöffen des Gerichts zu Schönau vom RKG befohlen worden war, die Immittierten gefangennehmen und zum Haus Heyden schaffen lassen. Bei diesen Vorgängen war das RKG heftig geschmäht worden.
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Klage wegen Widersetzlichkeit gegen ein RKG - Mandat und Beleidigung des Reichskammergerichts. Die Beklagte hatte durch ihre Beamten nur drei Stunden nach der Immission von fünf Personen (die Mitkläger) in Haus und Hof „die Hirtz genannt“, die der Witwe des Adolph von Hillensberg und den Schöffen des Gerichts zu Schönau vom RKG befohlen worden war, die Immittierten gefangennehmen und zum Haus Heyden schaffen lassen. Bei diesen Vorgängen war das RKG heftig geschmäht worden.
AA 0627, 1856 - F 677/2756
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1670 - 1676 (1670 - 1671)
Enthaeltvermerke: Kläger: Der Kaiserliche Fiskal und Konsorten: Wilhelm von Elfeldt, Johann Halterbeck, Peter Maubach, Johann Ernen und Anna Krieß Beklagter: Maria von Nesselrode, verwitwete von der Bongart, Frau zu Heyden (Hzm. Jülich, Amt Wilhelmstein; Kr. Aachen), und Konsorten: Cornelius von Grote, Vogt des Ländchens Heyden, Gerichtsschreiber Peter Bunger, Wilhelm Schram, Gerichtsbote Gort Fleck, Johann Goppels, „Capitain“ des Ländchens, Capitain und Feldschütz Leonhard Winckens, Werner Preil und andere Beamte Prokuratoren (Kl.): Lic. Philipp Ludwig Arbogast (1670) - Lic. Johann Konrad Albrecht (1670) Prokuratoren (Bekl.): Lic. Bernhard Henningh (1670) Prozeßart: Mandati de relaxandis captivis sine clausula cum citatione ad videndum se incidisse et declarari in poenam privationis et respective banni seu in eventum novissimae constitutionis imperii Instanzen: RKG 1670 - 1676 (1670 - 1671) Beschreibung: 1,5 cm, 30 Bl., lose; nur Protokoll und Q 1, 2, 12 und 14. Vgl. RKG 1857 (F 678/2757) und RKG (M 549/1376).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:18 MESZ