Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Bürgermeister und Rat zu Windsheim (Windß-) und Meister Valentin [Ostertag] von Dürkheim, Lizenziat, gegeneinander verhört hat. Valentin behauptet, dass vormals bei seinem verstorbenen Schwager (sweher) Leonhard Ernfried (Lenhart Ernfriden), Wirt zum Stern in der Stadt Heidelberg, ein Hans von Hardenau (Hardenaw) mit seinen Freunden etliches verzehrt und auch 40 Gulden vom Wirt geliehen habe, sodass Hans dem Wirt 100 Gulden schuldig geblieben sei. Die Schuld habe Hans auf eine Verschreibung über 1.000 Gulden der von Windsheim an einen Siegfried von Gochsheim (Syfriden von Goßheim) angewiesen. Diese Urkunde sei mit dem Zugeld seiner Ehefrau an Valentin von Dürkheim gelangt. Den von Windsheim habe Valentin die Lösung der 100 Gulden aus gutem Willen verkündet, was ihm aber abgeschlagen worden sei. Die Anwälte der Stadt haben dagegen vorgebracht, dass für die Verschreibung seit vielen Jahren mehrmals Forderungen bestanden hätten, aber immer auf Darlegung davon abgestanden worden sei, weil die Urkunde unglaubhaft und verdächtig an Siegeln, Schrift und auch wegen der beteiligten Personen sei (auch der person halb in der verschribung bestümpt). Die Stadt hat daher um Aushändigung der Urkunde gebeten. Kurfürst Philipp hat die Urkunde "uß ursachen uns darzu bewegen" und mit Rat seiner Räte eingezogen und der Stadt übergeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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