Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Ernst Wilhelmer (Wilhenner) d. A. für die Landzölle zu Stromberg eine ordentliche Rechnungslegung vorgenommen hat, wie die von ihm übergebenen Register über Einnahmen und Ausgaben belegen. Ernst blieb dem Pfalzgrafen dabei nicht mehr als 3 ½ Gulden schuldig, die er zum heutigen Tage bar ausgerichtet hat. Kurfürst Philipp sagt ihn der Rechnung und der Schulden halber quitt und ledig.