Moritz von Hutten, Dompropst zu Würzburg, bekennt, dass ihm der Komtur der Deutschordenskommende in Würzburg Wolfgang von Bibra mit Bewilligung des Landkomturs der Ballei Franken Wilhelm von Neuhausen das der Kommende gehörende Haus in Würzburg bei dem Fischmarkt, das Zum Kleinen Deutschen Haus genannt wird, auf Lebenszeit überlassen hat, so wie es vorher der Domherr Johannes von Lichtenstein besessen hat. Der Dompropst verpflichtet sich, das Haus mit den Nebengebäuden auf seine Kosten in gutem Bauzustand zu halten. Er hat der Kommende für die Überlassung 60 Gulden bezahlt. Außerdem soll er ihr, beginnend 1538, jedes Jahr am 25. Juli ("auff sandt Jacobs des heylligenn zwolffbottenn tag") 10 Gulden Würzburger Währung als Zins entrichten. Nach seinem Tod fällt das Haus wieder an die Kommende zurück. Der gebenn ist sambstags nach sanndt Thomaßtag des heylligenn zwolffbotten 1537. Aussteller: Dompropst zu Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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