Moritz von Hutten, Dompropst zu Würzburg, bekennt, dass ihm der Komtur der Deutschordenskommende in Würzburg Wolfgang von Bibra mit Bewilligung des Landkomturs der Ballei Franken Wilhelm von Neuhausen das der Kommende gehörende Haus in Würzburg bei dem Fischmarkt, das Zum Kleinen Deutschen Haus genannt wird, auf Lebenszeit überlassen hat, so wie es vorher der Domherr Johannes von Lichtenstein besessen hat. Der Dompropst verpflichtet sich, das Haus mit den Nebengebäuden auf seine Kosten in gutem Bauzustand zu halten. Er hat der Kommende für die Überlassung 60 Gulden bezahlt. Außerdem soll er ihr, beginnend 1538, jedes Jahr am 25. Juli ("auff sandt Jacobs des heylligenn zwolffbottenn tag") 10 Gulden Würzburger Währung als Zins entrichten. Nach seinem Tod fällt das Haus wieder an die Kommende zurück. Der gebenn ist sambstags nach sanndt Thomaßtag des heylligenn zwolffbotten 1537. Aussteller: Dompropst zu Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
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Moritz von Hutten, Dompropst zu Würzburg, bekennt, dass ihm der Komtur der Deutschordenskommende in Würzburg Wolfgang von Bibra mit Bewilligung des Landkomturs der Ballei Franken Wilhelm von Neuhausen das der Kommende gehörende Haus in Würzburg bei dem Fischmarkt, das Zum Kleinen Deutschen Haus genannt wird, auf Lebenszeit überlassen hat, so wie es vorher der Domherr Johannes von Lichtenstein besessen hat. Der Dompropst verpflichtet sich, das Haus mit den Nebengebäuden auf seine Kosten in gutem Bauzustand zu halten. Er hat der Kommende für die Überlassung 60 Gulden bezahlt. Außerdem soll er ihr, beginnend 1538, jedes Jahr am 25. Juli ("auff sandt Jacobs des heylligenn zwolffbottenn tag") 10 Gulden Würzburger Währung als Zins entrichten. Nach seinem Tod fällt das Haus wieder an die Kommende zurück. Der gebenn ist sambstags nach sanndt Thomaßtag des heylligenn zwolffbotten 1537. Aussteller: Dompropst zu Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden 1537 Dezember 22
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 110 / 85
Deutscher Orden, Kommende Würzburg Urkunden 1537 Dezember 22
Registratursignatur/AZ: RKTH (16. Jh.)
Registratursignatur/AZ: D (18. Jh.)
Zusatzklassifikation: 095
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1537 Dezember 22
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Dompropst; an Pergamentstreifen anhängend, leicht besch.
Überlieferung: Original
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 7, S. 96
Vermerke: Inhaltsangaben (16. Jh.)
Typ: 1537 Dezember 22
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg.
Überlieferung: Original
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 7, S. 96
Vermerke: Inhaltsangaben (16. Jh.)
Typ: 1537 Dezember 22
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg.
Hutten, Moritz von, Würzburg, Dompropst
Bibra, Wolfgang von, Würzburg, Deutschordenskommende, Komtur
Neuhausen, Wilhelm von, Franken, Deutscher Orden, Landkomtur
Lichtenstein, Johannes von, Würzburg, Domherr
Würzburg, Domstift, Propst
Würzburg, Domstift, Kanoniker
Würzburg, Deutschordenskommende, Komtur
Würzburg, Haus, Zum Kleinen Deutschen Haus
Würzburg, Markt, Fischmarkt
Würzburg, Währung
Franken, Deutscher Orden, Ballei, Landkomtur
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 09:57 MESZ
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