Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er, wegen der treuen Dienste des Grafen Jakob [I.] zu Moers und Saarwerden für ihn und seine pfalzgräflichen Vorfahren, die Vormundschaft über Jakobs minderjährige Söhne Johann und Jakob übernommen hat. Der Pfalzgraf versichert, die Kinder bei ihren Gütern zu schirmen, weswegen ihm auch Meister, Rat und Gemeinde zu Lahr (Lare) gehuldigt haben. Diese Huldigung, die für die Zeit der Vormundschaft währen soll, soll der Stadt an ihren Verschreibungen, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die sie von der Herrschaft Saarwerden bislang genossen haben, keinen Schaden und Eintrag bringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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