Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und in welschen landen, beurkundet, daß er, nachdem ihm König Ferdinand I. in einer in Hagenau (Hagenaw) datierten Urkunde die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen hatte, den Schultheiß und die Schöffen (Schepffen) des Gerichts (Niedergerichts) in Markelsheim zu ordentlichen Richtern bestellt und erteilt Nikolaus Vehern (?), Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Newenhaus), in diesem Zusammenhang gewisse Vollmachten (macht und gewalt), unter anderem auch durch Notariatsinstrumente den geschilderten Sachverhalt in Althausen bekannt zu machen.