Verbot des Erzbischofs Gerhard [II.] von Mainz an die DO-Priester seines Erzbistums, unter mißbräuchlicher Auslegung eines Beschlusses der letzten Diözesansynode die von DM Konrad von Feuchtwangen und ihren Vorgesetzten ausgesprochenen Versetzungen an eine Pfarrei zu mißachten, 1290 Okt. 19.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner