Kläger: Johann Schlüter, Domherr und Subsenior des Domkapitels zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Jochim Timme und Heinrich von Spreckelsen, Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichts und schriftliche Prozessführung in einem Streit um Schuldforderungen der Beklagten gegen den Kläger aus einem Leibrentevertrag über 106 Mark lübisch des Klägers mit dem Vikar Peter Schwelundt und um den Arrest von Mieteinkünften des Klägers durch die Beklagten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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