Testament der Eheleute Henrich Rüwe u. Maria Knoist, vom 7. Dezember 1606, verkündet am 8. Januar 1607 nach dem Tode des Mannes.
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B-Testa, II 1784
B-Testa Testamente
Testamente >> 1600-1699
1606 - 1607
Enthält: Ehe kinderlos, gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes 1. die Mutter seiner Frau, Frau Hindrich Konerding, 2. seine Schwester Anneken, Frau Herman Veltkamp, 3. seine natürliche Tochter Maria, Frau Berndt Drolshagen, 4. seine Modder Nachtigall zum Davensberg, 5. seine Modder Agnes Drenckepoell, 6. seine Modder Frau Thonies Wevering; seitens der Frau 1. ihre Schwester Sofie zum Busche, 2. ihre Schwester Stineken im Kloster Nysinck, 3. Bernd Knoist und dessen Töchter Else und Trineken, 4. Anna Knoist, Frau Arndt Witte. Zeugen: Bernhard zur Wege, Pförtner an Ludgeritor, und Jürgen Meerhoff. Notar: Vastardus Isfordinck.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:02 MEZ