Klaus Besserer, Bürger zu Ulm, schließt für seine Tochter Margarethe mit Hans Krafft, Sohn des Hans Krafft und Bürger zu Ulm, folgende Heiratsabrede: 1) Das gemeinsame Vermögen, das bei Tod eines Ehepartners an den anderen fällt, besteht aus 1.000 fl. Heimsteuer, 1.000 fl. Widerlegung und 100 fl. Morgengabe. 2) Im Fall von Hans' Tod erbt Margarethe das gemeinsame (Geld-)Vermögen von 2.100 fl., sowie ihre Kleinodien und Kleider, Silbergeschirr, Betten, Bettzeug und allen anderen Hausrat. Auf den übrigen Nachlass hat sie keine Ansprüche. 3) Gehen aus der Ehe Kinder hervor, verfügt Margarethe im Fall von Hans' Tod als seine Witwe über die gemeinsame Hinterlassenschaft, muss davon aber die Kinder aufziehen und sowohl ihren als auch seinen Verwandten jährlich darüber Rechenschaft leisten. 4) Würde sich Margarethe nach Hans' Tod erneut verheiraten oder in ein Kloster eintreten, erhält sie zunächst ihren Schmuck und ihre Kleider, die Betten, sowie die Hälfte des Hausrats. Von den 2100 fl. werden für ein Kind 200 fl., für zwei Kinder 300 fl. oder für drei und mehr Kinder 400 fl. abgezogen. Das restliche Vermögen fällt an die Kinder. 5) Falls Margarethe vor Hans und ohne Kinder stirbt, kann sie zuvor testamentarisch über alles verfügen, was die 1.000 fl. aus ihrer Heimsteuer übersteigt. 6) Aus dem Erbe ihres Vaters und ihrer Mutter Dorothea Haid erhält Margarethe nach einer Vorauszahlung von je 1.000 fl. für ihre Brüder den gleichen Teil wie die übrigen Geschwister, ebenso aus dem Erbe ihrer Tante Barbara Besserer. 7) Innerhalb eines Jahres soll Hans die 2.100 fl. und den Besitz Margarethes auf seinem Vermögen gebührend versichern.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner