Berufung gegen das Urteil der 1. Instanz vom 13. Feb. 1570, wodurch die Forderung der Appellaten auf Empfang einer Jahresrente von 50 Goldgulden von einem Weidekamp, der Zehenkamp oder die Thient genannt, anerkannt worden ist.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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